HELWIGBau & Vermietung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 7. August 2026 · Helwig Bau & Vermietung, Koskauer Straße 5, 07922 Tanna

Entwurf — noch nicht anwaltlich geprüft. Diese Fassung bildet unsere tatsächlichen Abläufe ab und wird vor dem Verkaufsstart juristisch geprüft. Bis dahin gilt sie nur zur Information.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Bauelemente nach Maß (Fenster, Türen, Rollläden, Tore, Zäune und Zubehör) sowie über Aufmaß- und Montageleistungen, die über helwig-bau-vermietung.de angebahnt werden.

Vertragspartner ist Helwig Bau & Vermietung, Koskauer Straße 5, 07922 Tanna. Kontakt: info@helwig-bau-vermietung.de, Telefon +49 157 77652050.

§ 2 Wie ein Vertrag zustande kommt

Die Darstellung der Produkte und die im Konfigurator angezeigten Preise sind kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an Sie, ein Angebot abzugeben. Ihre Anfrage über das Formular oder den Konfigurator ist unverbindlich und kostenlos.

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihnen ein schriftliches Angebot übersenden und Sie dieses annehmen — oder wenn wir Ihre Bestellung schriftlich bestätigen.

§ 3 Preise, Umsatzsteuer und Lieferkosten

Alle Preise verstehen sich als Endpreise einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Preisänderungen bleiben bis zur Angebotsabgabe vorbehalten; ein abgegebenes schriftliches Angebot ist 14 Tage bindend.

AuftragswertLieferung
ab 2.100 €versandkostenfrei
unter 2.100 €Lieferpauschale 178,50 € (150,00 € netto)

In beiden Fällen liefern wir frei Haus — bis an Ihre Lieferadresse, nicht an eine Sammelstelle oder ein Depot. Der Unterschied liegt allein darin, ob die Lieferung berechnet wird oder nicht.

Die Lieferpauschale entspricht exakt dem Betrag, den uns das Werk für Transporte unterhalb seiner Freigrenze berechnet. Wir geben ihn ohne Aufschlag weiter.

Die Anlieferung erfolgt bis zur Bordsteinkante. Das Abladen sperriger Elemente sowie der Transport ins Gebäude sind nicht Teil der Lieferung — bei beauftragter Montage übernimmt das der ausführende Betrieb.

§ 4 Montage — ab welchem Auftragswert

Montageleistungen übernehmen wir ab einem Auftragswert von 1.500 €. Unterhalb dieser Grenze liefern wir die Elemente, führen aber keine Montage aus.

Warum diese Grenze besteht Aufmaß, Handwerkersuche, Terminabstimmung und Prüfung des Messprotokolls verursachen bei einem einzelnen Element denselben Aufwand wie bei zehn. Wir müssten diesen Aufwand auf kleine Aufträge aufschlagen und wären damit teurer als ein Betrieb vor Ort. Deshalb verkaufen wir Ihnen einzelne Elemente gern — den Einbau organisieren Sie in diesem Fall selbst.

Die Montage wird durch uns oder durch von uns beauftragte Fachbetriebe ausgeführt. Für deren Arbeit haften wir wie für eigene.

§ 5 Aufmaß

Ein Aufmaß vor Ort kostet 89 € inklusive Umsatzsteuer, einheitlich in ganz Deutschland, für bis zu 15 Öffnungen. Ab einem Auftragswert von 1.500 € rechnen wir diesen Betrag vollständig an.

Sie zahlen erst, wenn der Termin steht Ihre Terminanfrage ist noch kein Vertrag. Ein Aufmaßvertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihnen einen konkreten Termin schriftlich bestätigen — mit Datum und ausführendem Betrieb. Den Zahlungslink erhalten Sie gemeinsam mit dieser Bestätigung. Können wir Ihnen innerhalb von zehn Werktagen keinen Termin anbieten, teilen wir Ihnen das mit; Kosten entstehen Ihnen dann nicht.

Bei 16 bis 19 Öffnungen vereinbaren wir den Aufwand individuell.

Ab 20 Öffnungen ist das Aufmaß kostenlos Bei Objekten dieser Größe entfällt die Pauschale vollständig. Wir besichtigen das Objekt vor Ort — unabhängig von der Entfernung innerhalb Deutschlands — und erstellen ein Angebot mit Mengenstaffel. Sie erhalten einen festen Ansprechpartner und eine Rückmeldung innerhalb eines Werktages.

§ 6 Vorabangebot und Abweichungstoleranz

Übermitteln Sie uns eigene Maße, erstellen wir daraus ein freibleibendes Vorabangebot. Es kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts.

Nach dem Aufmaß erhalten Sie ein verbindliches Angebot. Weicht dieses um mehr als 10 % nach oben vom Vorabangebot ab, können Sie kostenfrei vom Vertrag zurücktreten; eine bereits geleistete Anzahlung erstatten wir Ihnen vollständig.

§ 7 Zahlung und Anzahlung

Bauelemente nach Maß werden erst nach Ihrer Freigabe beim Hersteller bestellt. Da wir sie nicht anderweitig verwenden können, verlangen wir eine Anzahlung von 60 % des Auftragswerts. Der Restbetrag wird nach Lieferung beziehungsweise nach Abschluss der Montage fällig.

Über die Anzahlung erhalten Sie eine Anzahlungsrechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer (§ 13 Abs. 1 Nr. 1a UStG). Die Schlussrechnung weist die bereits gezahlte Anzahlung ab.

Die Anzahlung ist nach Produktionsbeginn nicht erstattungsfähig. Mit Ihrer Freigabe bestellen wir die Elemente nach Ihren Maßen beim Hersteller. Ab diesem Zeitpunkt ist die Bestellung dort verbindlich und kann nicht storniert werden. Treten Sie danach vom Vertrag zurück, behalten wir die Anzahlung als pauschalen Schadensersatz ein. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Vor Produktionsbeginn können Sie Ihre Bestellung kostenfrei stornieren. Den Zeitpunkt des Produktionsbeginns teilen wir Ihnen mit.

§ 8 Widerrufsrecht

Nach Maß gefertigte Elemente sind gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Sie werden eigens für Ihre Öffnung hergestellt und sind für uns nicht weiterverwendbar.

Für Leistungen und Waren, bei denen ein Widerrufsrecht besteht, gilt unsere Widerrufsbelehrung.

§ 9 Maße und wer dafür einsteht

Wenn wir messen

Haben wir das Aufmaß durchgeführt, tragen wir die Verantwortung für die Maße. Passt ein Element aufgrund eines Messfehlers nicht, ersetzen wir es auf unsere Kosten.

Wenn Sie selbst messen

Übermitteln Sie uns eigene Maße, liegt die Maßverantwortung bei Ihnen. Zu jedem Produkt stellen wir eine ausführliche Messanleitung bereit. Ein Element, das aufgrund falsch übermittelter Maße nicht passt, kann weder umgetauscht noch zurückgenommen werden.

Den Montagespalt berücksichtigen wir selbst. Bitte geben Sie stets das rohe Maß der Maueröffnung an, nicht das gewünschte Elementmaß.

§ 10 Lieferzeit

Bauelemente nach Maß werden in der Regel innerhalb von drei bis fünf Wochen ab Freigabe gefertigt. Genannte Termine sind Circa-Angaben, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Verzögerungen beim Hersteller teilen wir Ihnen unverzüglich mit.

§ 11 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Herstellergarantien bleiben unberührt und werden Ihnen mit den Produktunterlagen übergeben.

Offensichtliche Transportschäden bitten wir Sie, bei Anlieferung auf dem Lieferschein zu vermerken und uns innerhalb von zwei Werktagen zu melden. Das ist keine Voraussetzung für Ihre Rechte, erleichtert uns aber die Abwicklung gegenüber der Spedition erheblich.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Elemente bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

§ 13 Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streit­beilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr.

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

§ 14 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.